Rückzugsgeld für Bauprojektbeschwerde ist steuerbar
- Michal Sosnecki
- 17. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Erhält ein Eigentümer einer Liegenschaft eine Geldleistung, damit er seine Beschwerde gegen ein Bauprojekt zurückzieht, ist diese Leistung steuerbar, wenn der Eigentümer nicht nachweisen kann, dass die Liegenschaft aufgrund des Bauprojektes eine Wertminderung erfährt.