Rügepflicht für Verfassungsverletzungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 5. Juni 2008
- 1 Min. Lesezeit
Zu einer Prüfung, ob verfassungsmässige Rechte verletzt wurden, ist das Bundesgericht nur dann angehalten, wenn die Verletzung in der Beschwerdeschrift ausdrücklich gerügt wird.