Sanierungsgewinn durch Forderungsverzicht
- Michal Sosnecki
- 17. Aug. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Verzichtet ein Genossenschafter auf eine werthaltige Forderung, führt das zu einem echten (steuerbaren) Sanierungsgewinn. Die nachträgliche Änderung der handelsrechtskonformen Bilanz ist nicht zulässig und steuerlich nicht zu beachten.