SBB-Steuerbefreiung bei Grundstückgewinnen nur für ÖV-Leistungen
- Michal Sosnecki
- 23. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Die SBB sind nur soweit von den kantonalen Grundstückgewinnsteuern befreit, wie sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr erbringt (Praxisänderung).