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SBB-Steuerbefreiung bei Grundstückgewinnen nur für ÖV-Leistungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Dez. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Die SBB sind nur soweit von den kantonalen Grundstückgewinnsteuern befreit, wie sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr erbringt (Praxisänderung).



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