SBB-Steuerbefreiung nur für Leistungen im öffentlichen Verkehr
- Michal Sosnecki
- 23. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Die SBB sind nur soweit von den kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern befreit, wie sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr erbringt (Praxisänderung).