Schneeballsystem: Einkommen ist grundsätzlich bereits dann realisiert, wenn der Steuerpflichtige einen festen Rechtsanspruch erwerbe, über den er tatsächlich verfügen könne. In Schneeballsystemen sind bereits die Bestätigungen über den angeblichen Vermögenszuwachs als einkommensbildend zu betrachten.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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