Schutz bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. Nov. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Aus einer mangelhaften Rechtsmittelbelehrung darf dem Rechtssuchenden kein Nachteil erwachsen. Ist das Bundesgericht entgegen der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids zur Beurteilung einer Beschwerde nicht zuständig, so ist die Sache an die zuständige Instanz weiterzuleiten.