Selbständiger Liegenschaftenhandel bei aktiver Bewirtschaftung
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. Nov. 2004
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Selbständiger Liegenschaftenhandel liegt vor, wenn die erworbene Liegenschaft planmässig parzelliert wurde, Realteilungen vorgenommen wurden, Mehrfamilienhäuser erstellt werden und davon einzelne Stockwerkeinheiten und ein ganzes Mehrfamilienhaus verkauft wurden. Weil dabei erhebliche Hürden rechtlicher und tatsächlicher Natur überwunden werden mussten, liegt keine private Vermögensverwaltung vor.