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AutorenbildMichal Sosnecki

Separate Bewertung von Boden und Gebäuden bei Überführung

Werden Grundstücke eines Landwirtschaftsbetriebes ins Privatvermögen überführt, sind Boden und Gebäude – wenn sie separat bilanziert sind – je separat zu bewerten. Eine Gesamtbetrachtung ist nicht zulässig.



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