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AutorenbildMichal Sosnecki

Simuliertes Darlehen zwischen Schwestergesellschaften

Darlehen zwischen Schwestergesellschaften: Ein Darlehen zwischen Schwestergesellschaften gilt als simuliert, wenn dieses trotz fehlenden schriftlichen Abmachungen, fehlenden Sicherheiten, der schwierigen finanziellen Situation der Darlehensnehmer, der schlechten finanziellen Situation der Darlehensgeber, der fehlenden Abdeckung durch den Gesellschaftszweck sowie den fehlenden Zins- und Amortisationszahlungen gewährt wird.



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