top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Solarienbetrieb: Verluste nicht abziehbar bei offensichtlicher Unrentabilität

Selbständige Erwerbstätigkeit: Soweit Solarien (im konkreten Falle offensichtlich) nicht gewinnbringend betrieben werden können, werden auch Verluste nicht zum Abzug zugelassen. Dies insbesondere weil es sich beim Betrieb von Solarien nicht um eine sehr komplexe Geschäftstätigkeit handelt.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page