top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Solidarhaftung der Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit oder Trennung

Ehegatten haften grundsätzlich solidarisch für die Gesamtsteuer; ein Ehegatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist. Daraus ergibt sich, dass die Solidarhaft der Ehegatten entweder entfällt, wenn die Ehe - faktisch oder rechtlich - getrennt wird oder wenn einer der Ehegatten zahlungsunfähig ist.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page