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Solidarhaftung geschiedener Ehegatten für gemeinsame Steuerschulden

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Die Solidarhaftung der Ehegatten besteht auch bei einer Scheidung für die während des Zusammenlebens entstandenen Steuerschulden weiter.



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