Sozialabzüge nur für unbeschränkt Steuerpflichtige zulässig
- Michal Sosnecki
- 23. Dez. 2013
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Bei den Staats- und Gemeindesteuern stehen die Sozialabzüge im internationalen Verhältnis nur den unbeschränkt Steuerpflichtigen zu. Dieser Regelung verstösst weder gegen Bundes- noch gegen Völkerrecht.