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Sozialabzüge nur für unbeschränkt Steuerpflichtige zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Dez. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Bei den Staats- und Gemeindesteuern stehen die Sozialabzüge im internationalen Verhältnis nur den unbeschränkt Steuerpflichtigen zu. Dieser Regelung verstösst weder gegen Bundes- noch gegen Völkerrecht.



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