Nach- und Strafsteuer: Wird eine Tatsache zwar auf einem Steuerformular vermerkt, dies jedoch nicht in dem dafür vorgesehenen Kästchen, sondern mittels eines mit Sternchens angebrachten Querverweises, so gilt diese Information für die Steuerbehörden als unbekannt. Es liegt alsdann eine neue Tatsache vor, welche die Nachsteuerpflicht begründet.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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