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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerabzug nur bei früherer Rückstellung für Patentverletzung

Muss eine selbständig erwerbende Person dem Patenteigentümer den – aufgrund einer Patentverletzung – entgangenen Gewinn erstatten, kann er diese Aufwendungen steuerlich nur geltend machen, wenn er in den (bereits rechtskräftig veranlagten) Vorperioden entsprechende Rückstellungen verbucht hatte.



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