Steueranfechtung nur auf Rechtsmittelweg
- Thanusiya Wimalanathan
- 19. Nov. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Ist ein Steuerpflichtiger der Ansicht, er werde zu Unrecht besteuert, so sind die Steuerveranlagungen auf dem Rechtsmittelweg anzufechten, nicht jedoch mittels einer Klage gegen den Staat in einem Staatshaftungsverfahren.