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Steueranfechtung nur auf Rechtsmittelweg

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 19. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ist ein Steuerpflichtiger der Ansicht, er werde zu Unrecht besteuert, so sind die Steuerveranlagungen auf dem Rechtsmittelweg anzufechten, nicht jedoch mittels einer Klage gegen den Staat in einem Staatshaftungsverfahren.



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