Steuerbefreiung: Ein Verein, der Alterswohnungen durch Personen in Wiedereingliederungsprogrammen der IV bzw. Arbeitslosenversicherung betreibt und sich durch die Bezahlung von Mieten und Dienstleistungen sowie durch Leistungen der IV und der Arbeitslosenversicherung finanziert, ist wegen Verfolgung von öffentlichen Zwecken steuerbefreit.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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