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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerbetrugsverfahren gegen Alleinaktionär zulässig

Gegen den Alleinaktionär und Organ der Einpersonen-AG kann ein Verfahren wegen Steuerbetrugs eingeleitet werden, auch wenn die juristische Person bereits für den gleichen Vorgang wegen Steuerhinterziehung gebüsst wurde.



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