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Steuerbusse: Unzulässige Überwälzung auf Dritte

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wie jede Strafe ist auch die Steuerbusse höchstpersönlicher Natur, woraus folgt, dass eine vertragliche Vereinbarung, welche einen Dritten verpflichtet, die Busse ganz oder teilweise zu bezahlen, widerrechtlich im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR ist.



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