Wenn der Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, die im Kanton Zug über keine eigene Infrastruktur verfügt, an verschiedenen Orten tätig ist, befindet sich die tatsächliche Verwaltung und somit das Hauptsteuerdomizil am Wohnsitz des Geschäftsführers.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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