Steuerdomizil juristischer Personen: Sitz oder tatsächliche Verwaltung
- Michal Sosnecki
- 22. Dez. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung: Das Steuerdomizil einer juristischen Person befindet sich grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft, falls es sich dabei nicht um ein blosses Briefkastendomizil handelt. In diesem Fall wird auf den Ort der tatsächlichen Verwaltung abgestellt.