Steuererklärung und Mehrheitsaktionär
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Feb. 2006
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. März
Nach- und Strafsteuern: Der Umstand allein, dass natürliche Personen zugleich Eigentümer der Aktien der Arbeitgeberfirma sind, lässt eine eingereichte Steuererklärung noch nicht a priori als fehlerhaft erscheinen. Vielmehr ist im Einzelfall zu entscheiden, ob im Nachsteuerverfahren gegen den Mehrheitsaktionär die Akten der Gesellschaft hätten als bekannt gelten müssen.