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Steuererklärung und Mehrheitsaktionär

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Feb. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. März

Nach- und Strafsteuern: Der Umstand allein, dass natürliche Personen zugleich Eigentümer der Aktien der Arbeitgeberfirma sind, lässt eine eingereichte Steuererklärung noch nicht a priori als fehlerhaft erscheinen. Vielmehr ist im Einzelfall zu entscheiden, ob im Nachsteuerverfahren gegen den Mehrheitsaktionär die Akten der Gesellschaft hätten als bekannt gelten müssen.


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