Wenn eine unter einer psychischen Krankheit leidende steuerpflichtige Person die Steuererklärung ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst ausfüllt und einreicht, so kann daraus nicht geschlossen werden, dass der steuerpflichtigen Person dies auch für die vorherigen Steuerperioden zumutbar gewesen sei.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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