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Steuerfreie Veräußerung bei Löschung von Grunddienstbarkeiten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Juni 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Die Löschung von Grunddienstbarkeiten (Bauverbot) gegen Entschädigung stellt eine steuerfreie (Teil-) Veräusserung dar.



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