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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerfreiheit für Wertzuwachsgewinne auf Landwirtschaftsland

Wertzuwachsgewinne auf landwirtschaftlichen Grundstücken unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück nach der Veräusserung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird.



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