Sicherstellungsverfügung: Eine Steuergefährdung ist zu bejahen, soweit ein Steuerpflichtiger mit der Bezahlung der Steuerschulden seit mehreren Jahren (1998 bis 2005) und für erhebliche Beträge (über Fr. 140'000.--) im Rückstand ist und nicht in der Lage ist, diese Ausstände innert nützlicher Frist zu begleichen.
Steuergefährdung bei langjährigen und erheblichen Zahlungsrückständen gegeben
Aktualisiert: 4. Nov.