Steuergefährdung bei unvollständiger Buchhaltung
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. März 2006
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Sicherstellungsverfügung: Eine nur unvollständig eingereichte Buchhaltung bzw. das Nichtbeibringen von eingeforderten Unterlagen sowie der ausdrückliche Hinweis darauf, dass die Buchhaltung, für die eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. Art. 747 und 962 OR), entsorgt worden sei, indiziert klar eine Steuergefährdung.