Steuerliche Behandlung von Haftpflichtversicherungsschadenersatz
- Thanusiya Wimalanathan
- 4. Juli 2006
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. März
Schadenersatzleistung von einer Haftpflichtversicherung: Solche Haftpflichtversicherungssummen stellen Zahlungen für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile im Sinne von § 23 lit. b in Verbindung mit § 37 StG/ZH dar. Eine Aufteilung in eine nach § 36 StG/ZH steuerbare Kapitalabfindung und in eine Kapitalleistung für bleibende Nachteile, die nach § 37 StG/ZH steuerlich gesondert erfasst wird, ist zulässig.Auch nach Bundesrecht geht Art. 23 lit. b in Verbindung mit Art. 38 DBG vor. Art. 23 lit. b DBG ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere auf Leistungen zugeschnitten, die von Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgerichtet werden.