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Steuerliche Erfassung des Mäklerlohns beim neuen Vertragspartner

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Nov. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Mäklervertrag kann zivilrechtlich durch einen neuen Mäklervertrag mit abweichenden Vertragsparteien ersetzt werden. Das Steuerrecht ist hier an die zivilrechtliche Qualifikation gebunden und der Mäklerlohn ist beim neuen Mäkler zu erfassen.



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