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Steuerlicher Missbrauch bei Kapitalbezug nach Einkauf

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Werden Einkäufe in die 2. Säule geleistet, ist in den darauffolgenden drei Jahren jeder Kapitalbezug aus zweiter Säule steuerlich missbräuchlich. Dabei ist auf den Auszahlungszeitpunkt und nicht auf die Fälligkeit des Kapitalbezugs abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Kapitalleistung infolge Fälligkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt besteuert wurde.



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