Steuermehrbelastung von Ehepaaren bis 10 % zulässig
- Thanusiya Wimalanathan
- 19. Nov. 2004
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Eine Steuermehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bis zu 10 % ist hinzunehmen. Das Thurgauer Steuergesetz ist deshalb nicht zu beanstanden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer erfüllt diese Vorgaben zwar nicht, darf aber vom Bundesgericht gemäss Art. 191 der Bundesverfassung nicht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüft werden.