Steuerpflicht bei Kantonswechsel einer juristischen Person
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Nov. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Die juristische Person, die im Laufe der Steuerperiode ihren Sitz in einen anderen Kanton verlegt, ist in beiden Kantonen pro rata temporis steuerpflichtig.