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Steuerpflicht für ausländische Teilhaber

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Ein im Ausland wohnhafter Teilhaber einer einfachen Gesellschaft ist in der Schweiz aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht erstreckte sich auf jene Teile des Einkommens, für welche in der Schweiz eine Anknüpfung bestand, d.h. für sämtliche der einfachen Gesellschaft zuzurechnenden Einkünfte.



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