Wer im Lotto eine Million Franken gewinnt und kurze Zeit später seinen Wohnsitz in den Kanton Schwyz verlegt, jedoch nicht darlegen kann, das der Lebensmittelpunkt dorthin verlegt wurde, bleibt am bisherigen Wohnsitz steuerpflichtig.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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