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Steuerpflicht nach Lottogewinn

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wer im Lotto eine Million Franken gewinnt und kurze Zeit später seinen Wohnsitz in den Kanton Schwyz verlegt, jedoch nicht darlegen kann, das der Lebensmittelpunkt dorthin verlegt wurde, bleibt am bisherigen Wohnsitz steuerpflichtig.



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