Steuerpflichtige müssen behördliche Auflagen befolgen, auch ohne Zweifel an Sachverhalt
- Michal Sosnecki
- 14. Feb. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Verletzung von Verfahrenspflichten: Kontrollmassnahmen der Steuerbehörden sind zulässig ohne dass berechtigte Zweifel an der richtigen oder vollständigen Sachverhaltsdarstellung vorliegen. Der Steuerpflichtige hat nicht aus seiner naturgemäss einseitigen Optik heraus zu entscheiden, ob ihm eine behördliche Auflage passt oder nicht.