top of page

Steuerumgehung durch Vorbezug in Pensionskasse

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. März 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Der Umstand, dass der Beschwerdeführer einen Vorbezug für Wohneigentum in eine Pensionskasse einbezahlt hatte, stellt eine Steuerumgehung dar.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page