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Stille Reserven bei Liquidation ordentlich besteuert

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Aug. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Unternehmen liquidiert, werden die aufgelösten stillen Reserven auf angefangenen Arbeiten ordentlich besteuert und nicht privilegiert mit einer separaten Jahressteuer erfasst.



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