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Stillstand gilt nicht für direkte Bundessteuer

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 11. Nov. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Der Stillstand der Rechtsmittelfristen gemäss der zürcherischen Verordnung zum Steuergesetz vom 1. April 1998 gilt nur für die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber für die direkte Bundessteuer.



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