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Strenge Anforderungen an getrennte Besteuerung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. Dez. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Getrennte Besteuerung: Die festgelegten Voraussetzungen für eine separate Veranlagung müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es sowohl an der steuerrechtlich relevanten Trennung (Art. 9 DBG e contrario) als auch am Wegfall der Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Unterhalt, ist eine separate Veranlagung ausgeschlossen. Der Eintritt eines Ehegatten in eine psychiatrische Klinik unter Abbruch des Kontaktes zur Partnerin genügt den Anforderungen nicht.



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