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Kein Abzug für fachfremde Weiterbildungskosten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb.

Ein Architekt und Raumplaner kann als Arbeitnehmer einer auf dem Gebiet der Raumplanung tätigen Unternehmung die Kosten für das Studium „Master of Advanced Studies in Philosophy and Management“ nicht als Weiterbildungskosten abziehen. Hierfür fehlt es an der ausreichenden Nähe zum ausgeübten Beruf.



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