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AutorenbildMichal Sosnecki

Substanzwert für Vermögenssteuer bei Immobiliengesellschaften

Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert: Für die Vermögenssteuer gilt als Unternehmenswert einer Immobiliengesellschaft deren Substanzwert. Unüberbaute oder überbaute Grundstücke werden zum Verkehrswert bewertet; wenn dieser nicht bekannt ist zur amtlichen Schatzung oder zum kapitalisierten Ertragswert, mindestens jedoch zum Buchwert.



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