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Teilbesteuerung temporärer Leibrenten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 24. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Eine temporäre Leibrente (bzw. limitierte Leibrente oder abgekürzte Leibrente) ist bei der direkten Bundessteuer lediglich zu 40 Prozent steuerbar.



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