Titel: Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten ohne gesetzliche GrundlageZusammenfassung: Kinderbetreuungskosten sind keine Gewinnungskosten und nur abziehbar, wenn das kantonale Gesetz dies ausdrückl
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. Dez. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Kinderbetreuungskosten stellen keine Gewinnungskosten dar und sind deshalb nur abziehbar, wenn das kantonale Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.