Totalsanierte Alphütte gilt als Neubau
- Thanusiya Wimalanathan
- 18. Dez. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Feb.
Wenn eine vierhundertjährige Alphütte totalsaniert wird, handelt es sich um einen "faktischen" Neubau, der steuerlich nicht als Unterhalt abgezogen werden kann.