Totalsanierung kein steuerlich abziehbarer Unterhalt
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Juli 2008
- 1 Min. Lesezeit
Dumont-Praxis: Wird bei einer erworbenen Liegenschaft eine Totalsanierung vorgenommen, indem die sanitären Installationen, die Küche, die Badeeinrichtung, die Fenster, die Böden und sämtliche elektrischen Anlagen erneuert sowie ein Cheminée-Ofen eingebaut werden, so handelt es sich nicht um normalen, periodischen Unterhalt. Die hierfür aufgewendeten Auslagen können somit nicht als anschaffungsnahe Kosten steuerlich abgezogen werden.