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Totalsanierung kein steuerlich abziehbarer Unterhalt

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Dumont-Praxis: Wird bei einer erworbenen Liegenschaft eine Totalsanierung vorgenommen, indem die sanitären Installationen, die Küche, die Badeeinrichtung, die Fenster, die Böden und sämtliche elektrischen Anlagen erneuert sowie ein Cheminée-Ofen eingebaut werden, so handelt es sich nicht um normalen, periodischen Unterhalt. Die hierfür aufgewendeten Auslagen können somit nicht als anschaffungsnahe Kosten steuerlich abgezogen werden.



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