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AutorenbildMichal Sosnecki

Umsatzanteil bei Dauerverträgen in Ermessenstaxation

Bei einer Ermessensveranlagung einer selbständig erwerbstätigen Person darf die Steuerverwaltung bei Dauerverträgen, für die in der betroffenen Steuerperiode keine Rechnung gestellt wurden, einen anteilsmässigen Umsatzanteil berücksichtigen.



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