Bei einer Ermessensveranlagung einer selbständig erwerbstätigen Person darf die Steuerverwaltung bei Dauerverträgen, für die in der betroffenen Steuerperiode keine Rechnung gestellt wurden, einen anteilsmässigen Umsatzanteil berücksichtigen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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