Wird für die Ermessensveranlagung eines Restaurationsbetriebes der Umsatz anhand der Bruttogewinnmarge ermittelt, ist der Warenaufwand zu entsteuern, wenn das Unternehmen die Mehrwertsteuer mittels Saldosteuersatz entrichtet.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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