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Umsatzermittlung bei Ermessensveranlagung und Saldosteuersatz

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Okt. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird für die Ermessensveranlagung eines Restaurationsbetriebes der Umsatz anhand der Bruttogewinnmarge ermittelt, ist der Warenaufwand zu entsteuern, wenn das Unternehmen die Mehrwertsteuer mittels Saldosteuersatz entrichtet.



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