top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Umsatzermittlung bei Ermessensveranlagung und Saldosteuersatz

Wird für die Ermessensveranlagung eines Restaurationsbetriebes der Umsatz anhand der Bruttogewinnmarge ermittelt, ist der Warenaufwand zu entsteuern, wenn das Unternehmen die Mehrwertsteuer mittels Saldosteuersatz entrichtet.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page