Umsatzermittlung bei Ermessensveranlagung und Saldosteuersatz
- Michal Sosnecki
- 16. Okt. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Wird für die Ermessensveranlagung eines Restaurationsbetriebes der Umsatz anhand der Bruttogewinnmarge ermittelt, ist der Warenaufwand zu entsteuern, wenn das Unternehmen die Mehrwertsteuer mittels Saldosteuersatz entrichtet.