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AutorenbildMichal Sosnecki

Unbelegte Einspracheschrift ersetzt Steuererklärung bei Anwaltseinkommen nicht

Einschätzung Anwaltseinkommen: Eine Einspracheschrift mit Auflistung der monatlichen Nettoeinnahmen ohne jegliche Belege genügt als ersatzweise Steuererklärung nicht, da dies keine zureichende und überprüfbare Grundlage für die Veranlagung verschafft. Insbesondere wenn seit Jahren keine Steuererklärung mehr eingereicht worden ist, wird eine erhebliche Ungewissheit über die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse geschaffen. Eine Schätzung des steuerbaren Einkommens eines Anwalts als freier Mitarbeiter (und nicht Partner, ohne zusätzliche Verwaltungsratsmandate) in einem Advokaturbüro von Fr. 200'000.-- ist gemäss Bundesgericht an der oberen Grenze und somit nicht als offensichtlich unrichtig zu taxieren.



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