Interkantonale Doppelbesteuerung: Eine Bündner Aktiengesellschaft ist im Kanton Tessin aufgrund der tatsächlichen Verwaltung unbeschränkt steuerpflichtig, wenn der Aktionär seinen Wohnsitz im Kanton Tessin hat und dort über geschäftliche Infrastruktur verfügt und keine Tätigkeiten im Kanton Graubünden nachgewiesen wurden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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